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Mittwoch, 24. März 2010, 16:48

Diskussion zum Verhalten gegenüber seloh und Rechtsstreit


gab es nicht sehr wohl vor einigen monaten einen fall einer beschwerde über pn-ziat?


Nein. es gab nie eine beschwerde von dem user. Die mods haben sich zusammengetan und entscheiden. aber vom user gabs nichts zu hören.

hier noch ein auszug von der pn

Zitat

von gracjanski

"ich habe im forum geguckt, ob das veröffentlichten von pns erlaubt ist und leider gibt es da keine Verbote so weit ich weiss."
Das ist jetzt schon etwas mutig in einer Diskusion über den Verbot des Zitierens von PNs eine PN zu zitieren. Du bist dir schon im Klaren, dass Du deinen Kopf damit quasi auf den Hackklotz gelegt hast, oder?
Und wenn ich nun deinen Beitrag zitiere in dem ein Zitat aus einer PN vorkommt, lege ich vermutlich meinen Kopf gleich daneben



nicht das hier der Eindruck entstände das ich diese Diskusion für absurd halte...


Wieso dass denn? Wo steht in den Regeln drin, dass das zitieren von Pn´s verboten sind? Die mods machen immer noch die Abstimmung und solange da noch nichts herauskommt kann man ruhig pn´s zitieren.
Außerdem will ich mal drauf hinweisen,dass ich meine Verwarnpunkte, die ich vor paar monaten bekommen habe weg haben will. Pn zitiert, es gab (und es gibt immer noch nicht) eine Regel dazu also war es erlaubt. mich dafür nachträglich zu bestrafen ist :thumbdown: und wer mir jetzt mit Briefgeheimnis kommt, der sollte sich das mal durchlesen http://de.wikipedia.org/wiki/Nulla_poena_sine_lege

@tkey
es ist auch nicht gerade von vorteil wenn du mich zitierst wo ich eine pn zitiere und du die pn selbst im text hast
RESET 2010 meine Wünsche:

Reset der Stadt für alle! Nicht erst bei mehr als 16 Gebäuden.

Entfernung der Gildenansicht aus dem Spiel.

Einführung von Silber und Bronzemünzen.

Alle 2 Jahre einen Reset und nicht jedes Jahr.


mfg

2

Donnerstag, 25. März 2010, 10:21

Pn zitiert, es gab (und es gibt immer noch nicht) eine Regel dazu also war es erlaubt. mich dafür nachträglich zu bestrafen ist :thumbdown: und wer mir jetzt mit Briefgeheimnis kommt, der sollte sich das mal durchlesen http://de.wikipedia.org/wiki/Nulla_poena_sine_lege

Also die Aussage finde ich genauso übertrieben. Wir wollen mal nicht vergessen das wir hier in einem Forum sind und nicht im Gerichtssaal.

Meine Vorstellung von Forenregeln sind relativ einfach .. es wird alles Verboten was einfach nicht hier ins Forum gehört, also Dinge wie Politische Sachen, Pornos, Verlinkung illegaler Sachen und co.

Für den Rest sollte jeder sein Hirn einsetzen! Wenn das bei dem einen oder anderen doch mal nicht ganz so aktiv war, wird dieser eben verwarnt - egal ob das jetzt ausdrücklich in den Regeln verboten war oder nicht - und somit die Grenzen des machbaren aufgezeigt.

(Für die ganz genauen: Die Forenbetreiber und dessen Bevollmächtigten (Mods) haben hier Hausrecht und können die Leute die ihnen nicht passen einfach vor die Tür setzen.)

Zum Thema speziell: Ich hoffe das niemand überfordert ist zu entscheiden welche ihm anvertrauten Informationen privat sind und welche nicht und geht dann entsprechend damit um. Dabei ist es vollkommen egal ob das nun via pn, Guildenchat, email oder Instantmessenger zugestellt wurde.

3

Donnerstag, 25. März 2010, 10:27

Also die Aussage finde ich genauso übertrieben. Wir wollen mal nicht vergessen das wir hier in einem Forum sind und nicht im Gerichtssaal.


sag das dann mal denen die mit dem briefgeheimnis ankommen
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ataxx

kleine hexe

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4

Donnerstag, 25. März 2010, 12:22

Wo steht in den Regeln drin, dass das zitieren von Pn´s verboten sind?

also lieber seloh, hier mal extra für dich:
Nettiquette
• Im Forum wird die freie Meinungsäußerung gewährleistet, sofern sie nicht gegen das deutsche Grundgesetz und die Boardregeln verstößt.
vergl hier: Regeln für das Forum

Zitat

GG, Art 10:
(1) Das Briefgeheimnis sowie das Post- und Fernmeldegeheimnis sind unverletzlich.

(2) Beschränkungen dürfen nur auf Grund eines Gesetzes angeordnet werden. Dient die Beschränkung dem Schutze der freiheitlichen demokratischen Grundordnung oder des Bestandes oder der Sicherung des Bundes oder eines Landes, so kann das Gesetz bestimmen, daß sie dem Betroffenen nicht mitgeteilt wird und daß an die Stelle des Rechtsweges die Nachprüfung durch von der Volksvertretung bestellte Organe und Hilfsorgane tritt.
vergl hier: Deutscher Bundestag



Außerdem will ich mal drauf hinweisen,dass ich meine Verwarnpunkte, die ich vor paar monaten bekommen habe weg haben will. Pn zitiert, es gab (und es gibt immer noch nicht) eine Regel dazu also war es erlaubt. mich dafür nachträglich zu bestrafen ist :thumbdown:

die regeln fürs forum stehen dort seit dem 23.09.2009, 15:47 uhr - der kommentar, wegen dem du damals verwarnt wurdest, ist vom 08.10.2009, 23:44 uhr!

alles klar?!
also lass jetzt mal wieder gut sein & fahr mal bitte bisschen runter...
achtung:
meine kommentare als moderator erkennt ihr an dieser schrift & farbe
alles andere ist meine private meinung als normaler spieler & forennutzer!

ataxx & ihre drachenbande freuen sich immer über besuch!

5

Donnerstag, 25. März 2010, 12:53

Zitat
GG, Art 10:
(1) Das Briefgeheimnis sowie das Post- und Fernmeldegeheimnis sind unverletzlich.


wie ich die pn veröffentlich habe stand da nichts über pn´s. und wenn du schon mit den gesetzen um dich wirfst,dann zeig mir den beweis, dass zu dem post und fernmledegeheimnis Pn´s dazugehören. Und natürlich hat im Forum auch niemand die Chance seine Post zu bearbeiten wie z.b.

Zitat

Beleidigungen: werden gelöscht, der Ersteller verwarnt.
also werden regeln eingeführt, und diejenigen werden dann für etwas bestraft wo es die regel noch nicht gab. Das wär so,also ob wir alle die mehrwertsteuer nachzahlen müssen für die letzten 30 jahre,weil sie auf 30% erhöht wird. Dazu auch mal das hier: http://de.wikipedia.org/wiki/Nulla_poena_sine_lege

Wo steht also drin, dass Pn´s zum Briefgeheimnis gehören?

Wikipedia

Zitat

Es schützt daher die unkörperliche Vermittlung von Informationen an individuelle Empfänger und mithin auch die sog. Verkehrsdaten. Zu beachten gilt weiter, dass die Daten nach Abschluss des Kommunikationsvorgangs nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nicht mehr zum Schutzbereich des Fernmeldegeheimnisses zählen. Diese Daten sind dann in den Herrschaftsbereich des Teilnehmers übergegangen und eine Gefahrenlage aufgrund der Kommunikation über eine räumliche Distanz besteht nicht mehr. Jedoch kommt dann der Schutzbereich des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung aus Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG zum Tragen.


Da ich der Empfänger bin, durfte ich mit der Pn machen was ich wollte und es gilt nicht mehr zum briefgeheimnis
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Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »seloh« (25. März 2010, 13:07)


6

Donnerstag, 25. März 2010, 13:33

Jedoch kommt dann der Schutzbereich des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung aus Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG zum Tragen.


Könnte man so deuten, dass du nicht das Recht hast mit Infos von anderen Personen zu machen was du gerade möchtest.

7

Donnerstag, 25. März 2010, 13:42

Könnte man so deuten, dass du nicht das Recht hast mit Infos von anderen Personen zu machen was du gerade möchtest.


Achja, wann das nette wort könnte nicht wär :rolleyes:

Zitat

[2] Artikel 2 Abs. 1 GG:

[ Handlungsfreiheit, Freiheit der Person ]

1. Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer Verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.


Und mein Recht wurde verletzt( Beleidigung)

Jetzt bist du dran.

edit:

Du piece hast mir eine Pn geschrieben,dass ich wegen der veröffentlichung der Pn verwarnt wurde. Du beziehst dich auf das briefgeheimnis. Das greift aber nicht bei Pn´s,also dafür will ich immer noch den Beweis sehen. Desweiteren schreibst du rein,dass es noch nicht in den Regeln steht. Also gegen was habe ich verstoßen?

Und selbst wenn es in den Regeln stehen würde, nehmt ihr mods das nicht so genau. Du willst einen Beweis? dann schick mir eine Pn und ich zeige ihn dir.
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Coheed

Meister

Beiträge: 2 001

Beruf: Darkwinger und Gildenmeister von DARK

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8

Donnerstag, 25. März 2010, 13:47

Absolut richtig, Seloh. Wie Christian Gross so schön sagte: Worte sind wie abgeschossene Pfeile. Wenn sie einmal abgeschossen wurden kann man sie nicht wieder zurücknehmen.

Gleiches gilt für Briefe etc.. Wenn ein Absender einmal entsprechende Inhalte abgeschickt hat, hat er im gleichen Zuge das Recht der Verwertung an den Empfänger übertragen. Er WEISS dass er persönliche Informationen irreversibel zugänglich gemacht hat. Wünscht er dies nicht, sollte er auf ein Versenden verzichten. So einfach ist das.

Wäre dem nicht so könnte man unter Berufung auf ein solchermaßen seltsam aufgefasstes Briefgeheimnis gegen Unredlichkeiten, Stalking, Obszönitäten oder gegen Diffamierungen absolut nichts tun. Erhielte ich z. B. Briefe von Unternehmen, die irgendwelche unseriösen Gewinnspiele propagieren, so wäre ich nach eurem Duktus erst dann in der Lage öffentlich etwas dagegen zu unternehem, wenn es einen bewiesenen Straftatbestand darstellen würde. (Ja, ich dürfte sie ja nicht einmal zum Verbraucherschutz weiterleiten...) Eine solche Regelung gibt es nicht in der Bundesdeutschen Rechtssprechung und wäre völlig weltfremd, da man aus entsprechenden Prüfverfahren gar nicht mehr heraus käme.

Von der Absurdität einer voll-paraphrasierten und damit legalisierten aber verfälschten PN ganz abgesehen finde ich es anmaßend, wenn hier, in einem weltoffenen Forum, eine Regelung per Instanz zur Rechtsform werden sollte, die bislang nicht einmal das Gesetz eindeutig zu regeln vermochte. Traut euren Forenschreibern ein wenig Menschenverstand zu und eine Regelung dazu wird automatisch obsolet.
Der Horizont vieler Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - und das nennen sie ihren Standpunkt.
(Albert Einstein)

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Coheed« (25. März 2010, 13:55)


9

Donnerstag, 25. März 2010, 13:52

Jedoch kommt dann der Schutzbereich des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung aus Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG zum Tragen.


Könnte man so deuten, dass du nicht das Recht hast mit Infos von anderen Personen zu machen was du gerade möchtest.


Würde auch heißen,wenn es beleidigungen per pn geben würde, dürfte man diese nicht an mods weiterleiten nach deiner Aussage nach zu urteilen.
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mfg

10

Donnerstag, 25. März 2010, 14:09

@seloh: Da du so sehr auf eine Antwort brennst bekommst du diese. Ich bin jedoch nicht der Meinung, das ich mich vor dir rechtfertigen muss. Wir Moderatoren rechtfertigen uns vor Loren und sprechen unser Verhalten mit ihm ab. Du nutzt hier ein Spiel und ein Forum unter welches Loren seinen Namen schreibt und in welchem er "Hausrecht" hat. Ich habe dir schon persönlich geschrieben und es auch hier schon anklingen lassen:

Die Rechtsprechung ist mir egal. Ich Maße mir nicht an zu urteilen was das Grundgesetz oder das Strafgesetzbuch über das Briefgeheimnis oder die informationelle Selbstbestimmung für den hier diskutierten Fall aussagen. Je nach Rechtssystem muss man nur einen schlaueren Anwalt engagieren als seine Gegner. Und auch in Deutschland sagt der Mieterverein man hat das Recht die Miete zu kürzen und man wird trotzdem von einem Gericht zur Rückzahlung verdonnert.
Mit anderen Worten: Für mich geben Gesetze keine klaren, eindeutigen Regeln vor nach welchen ich mich Verhalten kann.

Hier im Forum haben wir Moderatoren nunmal die Möglichkeit Regeln und Sanktionen zu verhängen. Ich bin der Meinung, dass du das akzeptieren solltest auch wenn es dir nicht gefällt.

Achja last but not least:
soweit er nicht die Rechte anderer Verletzt
Ich würde sagen du verletzt das Recht des Verfassers auf seine informationelle Selbstbestimmung.

@Coheed: Selbst wenn es die Rechtsprechung vorsieht, dass ein Brief mit einem Geständnis an meine Freundin in der Zeitung veröffentlicht wird, weil meine Freundin das möchte, finde ich das nicht gut. Etwas anderes ist die Weiterleitung an Justizbehörden oder hier Mods. Darüber haben wir auch diskutiert und die meisten haben geäußert, dass sie eine solche Weiterleitung für sinnvoll/ notwenidg erachten, obwohl dies durchaus kritisch ist.


Würde auch heißen,wenn es beleidigungen per pn geben würde, dürfte man diese nicht an mods weiterleiten nach deiner Aussage nach zu urteilen.
Wie schon zum Start der Diskussion: Eine Weiterleitung ist in meinen Augen kritisch.

Das weiterleiten ist auch schon kritisch. Für dieses Vorgehen würde ich aber die Verhältnismäßigkeit als gewahrt ansehen.

11

Donnerstag, 25. März 2010, 14:22

Mit anderen Worten: Für mich geben Gesetze keine klaren, eindeutigen Regeln vor nach welchen ich mich Verhalten kann.

Also warum sich dann nicht beschweren dürfen?

Hier im Forum haben wir Moderatoren nunmal die Möglichkeit Regeln und Sanktionen zu verhängen. Ich bin der Meinung, dass du das akzeptieren solltest auch wenn es dir nicht gefällt.


Dann solltet ihr aber die Regel einführen und jemanden dann bestrafen. Ich hab gegen keine Regel verstoßen und werde trotzdem bestraft. Selbst du hast geschrieben,dass es nicht in den Regeln steht.

Du schreibst
Die Rechtsprechung ist mir egal.
stützt dich aber trotzdem auf das Briefgeheimnis,was kein geheimnis mehr istmweil ich der empfänger bin.
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Donnerstag, 25. März 2010, 14:30


Zitat

GG, Art 10:
(1) Das Briefgeheimnis sowie das Post- und Fernmeldegeheimnis sind unverletzlich.

(2) Beschränkungen dürfen nur auf Grund eines Gesetzes angeordnet werden. Dient die Beschränkung dem Schutze der freiheitlichen demokratischen Grundordnung oder des Bestandes oder der Sicherung des Bundes oder eines Landes, so kann das Gesetz bestimmen, daß sie dem Betroffenen nicht mitgeteilt wird und daß an die Stelle des Rechtsweges die Nachprüfung durch von der Volksvertretung bestellte Organe und Hilfsorgane tritt.
vergl hier: Deutscher Bundestag

wenn man das hier soweit auf die Spitze treibt und irgendwelche Gesetze zitiert sollte man sich diese vorher durchlesen...
ich bin ja nun auch kein Jura-guru aber wenn du mal hier schaust wird das Briefgeheimniss schön anschaulich für Leihen wie mich und (vermutlich) Dich erklärt.

Man kann als Empfänger nicht gegen das Briefgeheimniss verstossen. Das Gesetz greift nur in Fällen in denen sich Dritte Zugang zu Schriftstücken verschaffen die sie nichts angehen. Wobei Dritte weder der Sender noch der Empfänger sind.

Andernfalls würdest Du dich einer Straftat schuldig machen wenn du den Brief einer Freundin, einer andern Freundin oder deiner Mutter zeigst. In solchen Fällen, genauso wie beim zitieren von PNs im Forum, kann man der Person höchstens indiskretion vorwerfen und diese ist im Moment noch nicht strafbar. Anderfalls müsste man warscheinlich alle Schulhöfe auf der Welt mit Stacheldraht einzäunen und Wachposten davor stellen ;) .

Die einzige mir bekannte Ausnahme ist, wenn man eine Vertraulichkeitserklärung unterzeichnet hat (musste ich bisher bei den Unternehmen für die ich arbeite immer machen), nur in dem Fall kann man ärger bekommen wenn man als Empfänger informationen an Dritte weitergibt.

Wenn der Hausherr hier im Forum allerdings indiskretion unter Strafe stellen will ist dies natürlich sein gutes Recht... ich finde dies ganze Sache nach wie vor absurd ....

13

Donnerstag, 25. März 2010, 14:40

Zitat

Tatgegenstand sind Schriftstücke. Ein Schriftstück ist jede durch Schrift verkörperte Gedankenerklärung
Also auch eine digitale Nachricht.

Zitat

Täter kann jeder sein, der nicht zur Kenntnisnahme bestimmt wurde. Es handelt sich somit um ein negatives Sonderdelikt. Wer Kenntnis von einem Schriftstück nehmen darf, entscheidet in der Regel derjenige, der das Schriftstück verschlossen hat, also beispielsweise der Absender eines Briefes.
Derjenige der das Schriftstück verfasst entscheidet wer davon erfahren darf.

Zitat

Tathandlung kann das Öffnen des Schriftstückes (Abs. 1 Nr. 1), das Kenntnisverschaffen durch technische Mittel
Öffnen könnte man als Eingabe des Passwortes zu seinem Nutzerprofil sein und das technische Mittel ist die Bereitstellung im öffentlichen Teil der Datenbank des Forums.

Man kann alles so interpretieren, dass ataxx vollkommen Recht hat. Diese Interpreation spiegelt auch meine Meinung wieder.

Alle Zitate aus http://de.wikipedia.org/wiki/Verletzung_…iefgeheimnisses

Am Rande: Die meisten Gesetz wurden verfasst weit bevor es das Internet gab. Momentan gibt es an vielen Stellen Diskussionen inwiefern man Gesezte auch auf die digital Welt ausweiten kann oder muss.


Edit doch noch gefunden:

Zitat

Die Handlung ist jedoch nur strafbar, wenn sie unbefugt erfolgt. Eine Befugnis kann sich z.B. aus der Organisation des Empfängers (Poststelle eines Unternehmens) ergeben, aus dem Sorgerecht der Eltern, aus gesetzlichen Vorschriften (z.B. im Strafvollzug) oder aus der Einwilligung des berechtigten Empfängers. Ein rechtlicher Betreuer ist nur dann befugt, wenn das Gericht das Anhalten und Öffnen der Post nach § 1896 Abs. 4 BGB gestattet hat.
Der Empfänder darfs entscheiden?!

Coheed

Meister

Beiträge: 2 001

Beruf: Darkwinger und Gildenmeister von DARK

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14

Donnerstag, 25. März 2010, 14:43

Zitat von »Piece«

@Coheed: Selbst wenn es die Rechtsprechung vorsieht, dass ein Brief mit einem Geständnis an meine Freundin in der Zeitung veröffentlicht wird, weil meine Freundin das möchte, finde ich das nicht gut.

Und dieses "Nicht-gut-finden° soll Grundlage für ein verbindliche Regelung abseits jeglicher Rechtssprechung hier sein? Warum verbietet ihr keine Anglizismen oder verschachtelte Zitate? Die find ich auch nicht gut.

Deine Zitate beziehen sich übrigens auf das unbefugte Öffnen verschlossener Schriftstücke durch Dritte. Knapp vorbei ist auch daneben.
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(Albert Einstein)


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Donnerstag, 25. März 2010, 14:47

Achje ich rede mich noch um Kopf und Hals.

Als Grundlage für die Aufnahme einer weiteren Regel dient die aktuelle Umfrage.
Grundlage für seloh war eine moderatoreninterne Umfrage.

blacknight

Fortgeschrittener

Beiträge: 388

Wohnort: Sachsen

Beruf: Informatiker

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16

Donnerstag, 25. März 2010, 14:48

Ich weiß garnicht warum ihr euch so am Briefgeheimnis hochzieht. Wie Piece auch schon gesagt hat, hat Loren hier im Forum Hausrecht. Und er hat Moderatorien ernannt, die diese Hausrecht in seinem Sinne hier durchsetzen. Dafür bedarf es keiner eigenen Regel. Wenn die Moderatoren sagen hier werden keine PN's veröffentlich dann ist es so. Wenn sie jemanden Verwarnen, die schreibrechte entziehen oder den Account löschen, dann ist es so. Das muss auch nicht fair sein oder nach irgendwelchen Regeln verlaufen.

virtuelles Hausrecht
Dragopedia.de die Wiki zu Dragosien

17

Donnerstag, 25. März 2010, 14:55

Zitat
Täter kann jeder sein, der nicht zur Kenntnisnahme bestimmt wurde. Es handelt sich somit um ein negatives Sonderdelikt. Wer Kenntnis von einem Schriftstück nehmen darf, entscheidet in der Regel derjenige, der das Schriftstück verschlossen hat, also beispielsweise der Absender eines Briefes.

Derjenige der das Schriftstück verfasst entscheidet wer davon erfahren darf.


Also zum Beispiel auch der Empfänger.

Zitat
Tatgegenstand sind Schriftstücke. Ein Schriftstück ist jede durch Schrift verkörperte Gedankenerklärung

Also auch eine digitale Nachricht.


Wenn du schon zitierst dann richtig.

Zitat

Tatgegenstand sind Schriftstücke. Ein Schriftstück ist jede durch Schrift verkörperte Gedankenerklärung, z.B. Briefe oder Tagebücher. Gemäß Abs. 3 können ebenfalls Abbildungen wie Fotos Tatgegenstand sein.

Also etwas zum Anfassen wie ein brief

Zitat
Täter kann jeder sein, der nicht zur Kenntnisnahme bestimmt wurde. Es handelt sich somit um ein negatives Sonderdelikt. Wer Kenntnis von einem Schriftstück nehmen darf, entscheidet in der Regel derjenige, der das Schriftstück verschlossen hat, also beispielsweise der Absender eines Briefes.

Derjenige der das Schriftstück verfasst entscheidet wer davon erfahren darf.


Ich wurde aber zur Kenntnissnahme bestimmt.Der post von Tkey triffts doch ganz gut. Ich habe nicht gegen das Briefgeheimnis verstoßen.

Achje ich rede mich noch um Kopf und Hals.
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mfg

18

Donnerstag, 25. März 2010, 14:57

enn die Moderatoren sagen hier werden keine PN's veröffentlich dann ist es so.

Wenn sie allerdings was gemacht wird wie in dem fall Pns veröffentlicht und erst später gibts diese regel, dann ist das nicht zulässig ;)
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Coheed

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19

Donnerstag, 25. März 2010, 14:58

@ Blacknight:...sagt der Despot und entschied.

Entschuldigung, aber das ist ein Niveau, auf dem ich dieses Forum glücklicherweise keinesfalls sehe. Das alles hier lebt von der Diskussion, von Kontroversen und von Meinungen. Raub ihm sein Herz und es ist tot. Wer sein Hausrecht grundlos überstrapaziert braucht sich nicht zu wundern, wenn er bald ein großes leeres Haus für sich alleine hat.
Der Horizont vieler Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - und das nennen sie ihren Standpunkt.
(Albert Einstein)


20

Donnerstag, 25. März 2010, 14:59

Wenn du schon zitierst dann richtig.


Wenn die Moderatoren sagen hier werden keine PN's veröffentlich dann ist es so. Wenn sie jemanden Verwarnen, die schreibrechte entziehen oder den Account löschen, dann ist es so. Das muss auch nicht fair sein oder nach irgendwelchen Regeln verlaufen.

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