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nur nach dem Profil ok. Ich denke das wäre machbar. Allerdings müsst eman dann Spieler melden, was wiederum virl arbeit für Tomatenschaf wäre. Wenn aber im vorhinein eingestellt wird das z.B. ein Nickname mindestens 3 Zeichen haben sollte dann sind sachen wie SS schonmal Fast weg. Nur auf grund, dass jemand Odin 88 heißt oderirgendwelche anderen nicknamen die indirekt mit sowas zu tuhen haben sollte man niemanden Sperren, sondern deinen vorschlag Furai mit dem Profil mit einbeziehen. Doch hat Loren soviel zeit????Du weißt nie was für Leute rum laufen, denen geht es nicht ums Geld sondern ums Prinzip. Es gab mal einen realen Fall in dem jemand verklagt wurde weil er jemanden 10 Pfenig geklaut hatte und das Beste ist eigendlich das der Kläger Recht bekommen hatte.
Für mich wäre es eigendlich wichtig in welchen Zusammenhang Zahlen wie 88 und 18 stehen, denn sowas wie Odin88 oder meinetwegen Sven18 muss nichts bedeuten zu haben und ich finde es schon irgendwo blöde wenn Leute die das nicht wissen oder es wissen aber nichts damit zu tun haben deswegen ihren Namen ändern müssen! Ich finde nicht der Nic sollte entscheiden sondern das Profil, wenn dort Rechte Sachen stehen sollten Sperren kommen. Ich würde es nicht einsehn nur weil irgendeine Grupierung die nichts mit mir zu tun ich eine 88 aus meinen Namen streichen soll, falls bei mir mal eine gewesen wäre.
Außerdem frag ich mich was jemand daran so sehr stört. Solange ich keine Mails bekomme von irgendwelchen Extremen, die mir irgendwelche verherrlichungen aufdrücken wollen, sollen die machen was die wollen.
Linksextremismus ist auch Extremismus.
Zitat
L e i t s ä t z e
zum Beschluss des Ersten Senats vom 4. November 2009
- 1 BvR 2150/08 -
1. § 130 Abs. 4 StGB ist auch als nichtallgemeines Gesetz mit Art. 5 Abs. 1 und 2 GG vereinbar. Angesichts des sich allgemeinen Kategorien entziehenden Unrechts und des Schreckens, die die nationalsozialistische Herrschaft über Europa und weite Teile der Welt gebracht hat, und der als Gegenentwurf hierzu verstandenen Entstehung der Bundesrepublik Deutschland ist Art. 5 Abs. 1 und 2 GG für Bestimmungen, die der propagandistischen Gutheißung der nationalsozialistischen Gewalt- und Willkürherrschaft Grenzen setzen, eine Ausnahme vom Verbot des Sonderrechts für meinungsbezogene Gesetze immanent.
2. Die Offenheit des Art. 5 Abs. 1 und 2 GG für derartige Sonderbestimmungen nimmt den materiellen Gehalt der Meinungsfreiheit nicht zurück. Das Grundgesetz rechtfertigt kein allgemeines Verbot der Verbreitung rechtsradikalen oder auch nationalsozialistischen Gedankenguts schon in Bezug auf die geistige Wirkung seines Inhalts.
Also ich glaube das die Gilde "Schwarze Legion" unbwusst so benannt wurde weil, sowas kann man nicht mal mit einen "normalen" Allgemeinwissen wissen. (Behaupte ich mal) Und auch wenn der Name eine Tiefgründige Bedeutung hat und die Ränge "militärisch" sind bin Ich mir sicher wenn man die Mitglieder fragt, dass niemand das wusste, bzw. geziehlt wegen der Bedeutung in die Gilde gegangen ist.Die Schwarze Legion (kroatisch Crna Legija) war eine Eliteeinheit der faschistischen Ustascha
Es kann nicht schaden den Einzelnen mal anzuschreiben, um eventuelle Vorurteile auszuräumen. Manchmal stecken ganz banale Dinge dahinter oder einfache Missverständnisse.
Urteile sind viel zu schnell gefällt. Alles hat zwei Seiten, besonders die Extreme.
Und an der AntiFa ist auszusetzen das sie mit den selben mitteln wie die rechten arbeiten.
und deswegen stehen auch viele Antifa (und auch rechte) gruppierungen unter beobachtung des verfassungsschutzes weil die ja alle so lieb sind
Aus selbigem Grund versucht man die Rechten an den Pranger zu stellen bzw. zu verbieten sofern es sich um eine Partei handelt. Deine Argumentation ist wie immer grandios.Oder das sie ein anderes Gesellschaftsmodell anstreben?
Aus selbigem Grund versucht man die Rechten an den Pranger zu stellen bzw. zu verbieten sofern es sich um eine Partei handelt. Deine Argumentation ist wie immer grandios.Oder das sie ein anderes Gesellschaftsmodell anstreben?