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Also sorry aber der von mir unterstrichene Satz ist für mich so eindeutig das ich da nirgendwo Platz für Interpretationen sehe..........
..........Zitat
Täter kann jeder sein, der nicht zur Kenntnisnahme bestimmt wurde. Es handelt sich somit um ein negatives Sonderdelikt. Wer Kenntnis von einem Schriftstück nehmen darf, entscheidet in der Regel derjenige, der das Schriftstück verschlossen hat, also beispielsweise der Absender eines Briefes.
Man kann alles so interpretieren, dass ataxx vollkommen Recht hat. Diese Interpreation spiegelt auch meine Meinung wieder.
.........
Dennoch sollte die Diskussion dann mit Seloh privat geführt werden und nicht so öffentlich. Weil so kommt hier niemand zu irgendeinem Ergebnis.
Als Grundlage für die Aufnahme einer weiteren Regel dient die aktuelle Umfrage.
Grundlage für seloh war eine moderatoreninterne Umfrage.
der grund warum mich das ganze mal wieder auf die palme bringt,dass ich für eine private nachricht bestraft wurde ist dieser post
huhu - Nachricht zu Pusheraccount
ich wollte ihn eigentlich nicht verlinken, aber es geht nicht anders. [...] In dem ist eine Private Nachricht zu sehen.
Der Verfasser des von dir verlinkten Postes war so schlau und hat der PN den persönlichen Charakter genommen, indem er die entsprechenden Stellen unkenntlich gemacht hat.
somit kann man den Screenshot genau genommen auch nicht wirklich als das Veröffentlichen einer PN (in unserem zur Diskussion stehenden Sinne) bezeichnen.