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Insgesamt 30 Stimmen
33%
Ja: Eine redaktionelle Alternativüberschrift soll vor der Userüberschrift eingefügt werden. (10)
30%
Ja: Eine redaktionelle Alternativüberschrift soll hinter der Userüberschrift eingefügt werden. (9)
23%
Ja: Eine redaktionelle Alternativüberschrift soll die Userüberschrift ersetzen. (7)
7%
Nein. (2)
7%
Mir egal. (2)
fakt ist als neuer user bist du hier im forum echt schlecht aufgehoben
meldet euch einfach in 4-6 tagen auf meinen beitrag, ich bins ja gewohnt.
was ist daran so schlimm? Ich finde, wenn ein Thema/eine Frage schon ausführlich durchdiskutiert/erklärt wurde, kann man doch gar nichts besseres machen als den Link zu zeigen. Wenn ich eine Frage hier formulieren würde und mir wird ein Link gezeigt würde ich mich darüber freuen. Wenn mir die Antworten nicht ausreichen, kann ich dann gleich an richtiger Stelle posten. Wenn ich eine Frage stelle oder einen Vorschlag mache und niemand oder kaum jemand reagiert/hilft - ja, das ist frustrierend. Ist mir glaube ich früher auch passiert, aus dem Grund erstelle ich wohl auch ungerne ein neues Thema."lies mal nach, das gabs doch schon"
Och, ich denke, da würden einige aus der jetzigen "Top Ten" ganz schön runterpurzeln und andere aufsteigen.. Ich wär dafür, beim Beitragszähler "Allgemeines und Smalltalk" rauszunehmen. Wird glaube ich in anderen Foren auch so gehandhabt?Den Beitragszählerstand finde ich auch nicht tragisch. Ist halt wenig aussagekräftig. Aber Allgemeines und Smalltalk da herauszunehmen ändert auch nicht allzu viel. Wer sagt denn, dass in anderen Themen sinnvolle Beiträge stehen.
"keine Fremdwerbung", "kein Diskutieren von Sperren"
Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »suesses_herz« (15. Oktober 2009, 12:11)
Die Moderatoren werden:
- gemeldete Beiträge überprüfen.
- Spam in "Fragen, Tipps und Anleitungen" sowie in "Gildenvorstellungen" an geeignetere Stelle verschieben.
- eine redaktionelle Alternativüberschrift vor der Nutzerüberschrift einfügen, falls diese nicht klar formuliert ist.
- ähnliche Themen zusammenführen.
- neue Ansätze in ein eigenes Thema überführen.
- auf Wunsch des Erstellers dessen Thema schließen.
- wichtige Themen bereinigen und überarbeiten.
- Doppelposts ohne zeitlichen noch inhaltlichen Abstand zusammenlegen.
Private Nachrichten:
Private Nachrichten sind wie der Name schon sagt privat. Jegliche Veröffentlichung ist untersagt und wird mit einer Verwarnung geahndet.
Grundlage: Verletzung der Grundrechte (Post- und Fernmeldegeheimnis sowie das Recht auf informationelle Selbstbestimmung)
Grundlage: Verletzung der Grundrechte (Post- und Fernmeldegeheimnis sowie das Recht auf informationelle Selbstbestimmung)
Zitat
Zu beachten gilt weiter, dass die Daten nach Abschluss des Kommunikationsvorgangs nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nicht mehr zum Schutzbereich des Fernmeldegeheimnisses zählen. Diese Daten sind dann in den Herrschaftsbereich des Teilnehmers übergegangen und eine Gefahrenlage aufgrund der Kommunikation über eine räumliche Distanz besteht nicht mehr.
Grundlage: Verletzung der Grundrechte (Post- und Fernmeldegeheimnis sowie das Recht auf informationelle Selbstbestimmung)
Zitat
Zu beachten gilt weiter, dass die Daten nach Abschluss des Kommunikationsvorgangs nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nicht mehr zum Schutzbereich des Fernmeldegeheimnisses zählen. Diese Daten sind dann in den Herrschaftsbereich des Teilnehmers übergegangen und eine Gefahrenlage aufgrund der Kommunikation über eine räumliche Distanz besteht nicht mehr.
http://de.wikipedia.org/wiki/Fernmeldegeheimnis
hab dir mal ne pn geschrieben.
und ich finde nicht,dass man eine verarnung aussprechen kann,wenn es nicht verboten ist bzw. nicht in den reglen aufgeführt ist
Zitat
Zu beachten gilt weiter, dass die Daten nach Abschluss des Kommunikationsvorgangs nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nicht mehr zum Schutzbereich des Fernmeldegeheimnisses zählen. Diese Daten sind dann in den Herrschaftsbereich des Teilnehmers übergegangen und eine Gefahrenlage aufgrund der Kommunikation über eine räumliche Distanz besteht nicht mehr. Jedoch kommt dann der Schutzbereich des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung aus Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG zum Tragen.
Nennt man dann Verstoß gegen geltendes RechtZitat
Und wer sich nicht an die Grundrechte hält ist mit einer Verwarnung gut bedient, auch wenn dies nicht in den Forenregeln steht.
Denn das Grundgesetz steht da sehr weit drüber.
Vllt ergänzen mit:Zitat
• Die Verbreitung von rassistischem oder menschenverachtendem Gedankengut ist strengstens untersagt.
• Jegliche politische Propaganda, die über die einfache Meinungsäußerung hinausgeht, ist nicht gestattet.
• Obszöne Inhalte sind weder in Texten noch in eingebundenen oder verlinkten Bildern gestattet.
• Die Verwendung von extremen Kraftausdrücken im Forum ist untersagt.
Grundlage: Verletzung der Grundrechte (Post- und Fernmeldegeheimnis sowie das Recht auf informationelle Selbstbestimmung)
Zitat
Zu beachten gilt weiter, dass die Daten nach Abschluss des Kommunikationsvorgangs nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nicht mehr zum Schutzbereich des Fernmeldegeheimnisses zählen. Diese Daten sind dann in den Herrschaftsbereich des Teilnehmers übergegangen und eine Gefahrenlage aufgrund der Kommunikation über eine räumliche Distanz besteht nicht mehr.
http://de.wikipedia.org/wiki/Fernmeldegeheimnis
hab dir mal ne pn geschrieben.
und ich finde nicht,dass man eine verarnung aussprechen kann,wenn es nicht verboten ist bzw. nicht in den reglen aufgeführt ist
Du hättest das Zitat auch ruhig weiterausführen dürfen:
Zitat
Zu beachten gilt weiter, dass die Daten nach Abschluss des Kommunikationsvorgangs nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nicht mehr zum Schutzbereich des Fernmeldegeheimnisses zählen. Diese Daten sind dann in den Herrschaftsbereich des Teilnehmers übergegangen und eine Gefahrenlage aufgrund der Kommunikation über eine räumliche Distanz besteht nicht mehr. Jedoch kommt dann der Schutzbereich des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung aus Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG zum Tragen.
Und wer sich nicht an die Grundrechte hält ist mit einer Verwarnung gut bedient, auch wenn dies nicht in den Forenregeln steht.
Denn das Grundgesetz steht da sehr weit drüber.
Zitat
(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
Zitat
(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.
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