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Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Coheed« (15. Oktober 2009, 20:48)
wie wärs damit:Um die Sache mal klar zu stellen: Im rechtlichen Sinne endet das Briefgeheimnis beim Empfänger. Der Empfänger eines Briefes kann damit grundsätzlich machen, was er will. Rechtlich rangiert eine Mail nicht einmal auf dem Niveau eines Briefes, sondern auf der selben Basis wie eine Postkarte und fällt damit nicht unter das Briefgeheimnis.
dazu: Veröffentlichung von E-Mails im Netz
Um die Regeln in Forum in die richtigen Bahnen zu lenken: Ich bin definitiv dafür, PN's im Board nötigenfalls veröffentlichen zu dürfen. Damit sind die Verfasser der PN's automatisch gehalten, diese inhaltlich so zu verfassen, dass sie weder verletzend, diffamierend noch beleidigend sind. (Eine Veröffentlichung stellt im erweiterten Rahmen übrigens auch die persönliche Weiterleitung der PN an einen Moderator dar, ist also im Sinne der Forenregel auch fragwürdig.)
Eine Gesetzesänderung gilt ab einem bestimmten Zeitpunkt, hat aber keine Auswirkungen auf die Vergangenheit. Es ist demnach nach altem Recht zu urteilen. Wo keine Regeln existierten kann also nicht dagegen verstoßen werden. Seloh wird für seine Veröffentlichung völlig zu Unrecht gerügt. Wenn er es nach Aufstellen der Regeln täte, könntet ihr ihn gerne verwarnen.
Zitat
Dabei stellt das Landesgericht die E-Mail einem verschlossenen Brief gleich.
Zitat
In zivilrechtlicher Hinsicht kann die Veröffentlichung eines Briefes das Urheberrecht des Autors verletzen, dies ist allerdings nicht der Fall bei „allgemeinem Inhalt“. Weiterhin kann die Veröffentlichung das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Autors verletzen, insofern nehmen die Instanzgerichte im Anschluss an ein Urteil[10] des Bundesgerichtshofs aus dem Jahr 1954 in jedem Einzelfall eine umfangreiche Interessenabwägung vor. Diese allgemeine Rechtsprechung dürfte auch auf E-Mails anwendbar sein.
Du hättest das Zitat auch ruhig weiterausführen dürfen:
Zitat
Ein allgemeines Verbot, E-Mails zu veröffentlichen, gibt es in Deutschland nicht. Lediglich aus dem Inhalt der Mail kann sich ein Recht des Autors ergeben, gegen die Veröffentlichung vorzugehen.
Zitat
Dabei stellt das Landesgericht die E-Mail einem verschlossenen Brief gleich.
Zitat
Das Urteil bezieht sich auf einen Fall, in dem E-Mails veröffentlicht worden sind, die zum einen an einen Dritten gerichtet waren und die zum anderen von der veröffentlichenden Partei auf unlautere Weise erlangt worden sind. Auf den Fall einer Veröffentlichung von E-Mails, die an den Betroffenen selbst gerichtet sind, ist die Argumentation des Urteils nicht anwendbar.
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »seloh« (15. Oktober 2009, 21:28)
Zitat
Dabei stellt das Landesgericht die E-Mail einem verschlossenen Brief gleich.
wikipedia
Zitat
Das Urteil bezieht sich auf einen Fall, in dem E-Mails veröffentlicht worden sind, die zum einen an einen Dritten gerichtet waren und die zum anderen von der veröffentlichenden Partei auf unlautere Weise erlangt worden sind. Auf den Fall einer Veröffentlichung von E-Mails, die an den Betroffenen selbst gerichtet sind, ist die Argumentation des Urteils nicht anwendbar.
In zivilrechtlicher Hinsicht kann die Veröffentlichung eines Briefes das Urheberrecht des Autors verletzen, dies ist allerdings nicht der Fall bei „allgemeinem Inhalt“.
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »sinja« (16. Oktober 2009, 11:40)
es geht nicht darum, wie die Person im richtigen Leben heißt, sondern dass du die Email, wie du bereits gesagt hast, einem Nick zuordnen kannst. Und dieser Nick kennzeichnet wiederum eine bestimmte Person.@suesses Herz: Dann ordne diese PN mal einer bestimmten Person zu. Heißt sie im realen Leben Sandra Müller oder Simone Hund oder ??????? und wo wohnt sie denn. Wir sind hier alle anonym nur unter unserem Nick zu erkennen und ich sehe nicht, wie dabei die Persönlichkeitsrechte hier eingeschränkt werden.
Außerdem ist es ja so, das es für mich ok ist, wenn eine Verwarnung ausgesprochen wird, aber erst ab dem Zeitpunkt, ab dem die Regel eingeführt ist und nicht vorher.
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Monsterbaby« (16. Oktober 2009, 20:37)
...aber in fragen?
Also ich rate zu ein wenig mehr Gelassenheit
Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »Monsterbaby« (18. Oktober 2009, 15:11)
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