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Das ist jetzt schon etwas mutig in einer Diskusion über den Verbot des Zitierens von PNs eine PN zu zitieren. Du bist dir schon im Klaren, dass Du deinen Kopf damit quasi auf den Hackklotz gelegt hast, oder?
gab es nicht sehr wohl vor einigen monaten einen fall einer beschwerde über pn-ziat?
Nein. es gab nie eine beschwerde von dem user. Die mods haben sich zusammengetan und entscheiden. aber vom user gabs nichts zu hören.
hier noch ein auszug von der pnZitat
von gracjanski
"ich habe im forum geguckt, ob das veröffentlichten von pns erlaubt ist und leider gibt es da keine Verbote so weit ich weiss."
Und wenn ich nun deinen Beitrag zitiere in dem ein Zitat aus einer PN vorkommt, lege ich vermutlich meinen Kopf gleich daneben
nicht das hier der Eindruck entstände das ich diese Diskusion für absurd halte...
Pn zitiert, es gab (und es gibt immer noch nicht) eine Regel dazu also war es erlaubt. mich dafür nachträglich zu bestrafen ist und wer mir jetzt mit Briefgeheimnis kommt, der sollte sich das mal durchlesen http://de.wikipedia.org/wiki/Nulla_poena_sine_lege
Also die Aussage finde ich genauso übertrieben. Wir wollen mal nicht vergessen das wir hier in einem Forum sind und nicht im Gerichtssaal.
Wo steht in den Regeln drin, dass das zitieren von Pn´s verboten sind?
vergl hier: Regeln für das ForumNettiquette
• Im Forum wird die freie Meinungsäußerung gewährleistet, sofern sie nicht gegen das deutsche Grundgesetz und die Boardregeln verstößt.
vergl hier: Deutscher BundestagZitat
GG, Art 10:
(1) Das Briefgeheimnis sowie das Post- und Fernmeldegeheimnis sind unverletzlich.
(2) Beschränkungen dürfen nur auf Grund eines Gesetzes angeordnet werden. Dient die Beschränkung dem Schutze der freiheitlichen demokratischen Grundordnung oder des Bestandes oder der Sicherung des Bundes oder eines Landes, so kann das Gesetz bestimmen, daß sie dem Betroffenen nicht mitgeteilt wird und daß an die Stelle des Rechtsweges die Nachprüfung durch von der Volksvertretung bestellte Organe und Hilfsorgane tritt.
Außerdem will ich mal drauf hinweisen,dass ich meine Verwarnpunkte, die ich vor paar monaten bekommen habe weg haben will. Pn zitiert, es gab (und es gibt immer noch nicht) eine Regel dazu also war es erlaubt. mich dafür nachträglich zu bestrafen ist
Zitat
GG, Art 10:
(1) Das Briefgeheimnis sowie das Post- und Fernmeldegeheimnis sind unverletzlich.
also werden regeln eingeführt, und diejenigen werden dann für etwas bestraft wo es die regel noch nicht gab. Das wär so,also ob wir alle die mehrwertsteuer nachzahlen müssen für die letzten 30 jahre,weil sie auf 30% erhöht wird. Dazu auch mal das hier: http://de.wikipedia.org/wiki/Nulla_poena_sine_legeZitat
Beleidigungen: werden gelöscht, der Ersteller verwarnt.
Zitat
Es schützt daher die unkörperliche Vermittlung von Informationen an individuelle Empfänger und mithin auch die sog. Verkehrsdaten. Zu beachten gilt weiter, dass die Daten nach Abschluss des Kommunikationsvorgangs nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nicht mehr zum Schutzbereich des Fernmeldegeheimnisses zählen. Diese Daten sind dann in den Herrschaftsbereich des Teilnehmers übergegangen und eine Gefahrenlage aufgrund der Kommunikation über eine räumliche Distanz besteht nicht mehr. Jedoch kommt dann der Schutzbereich des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung aus Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG zum Tragen.
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »seloh« (25. März 2010, 13:07)
Könnte man so deuten, dass du nicht das Recht hast mit Infos von anderen Personen zu machen was du gerade möchtest.
Zitat
[2] Artikel 2 Abs. 1 GG:
[ Handlungsfreiheit, Freiheit der Person ]
1. Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer Verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Coheed« (25. März 2010, 13:55)
Jedoch kommt dann der Schutzbereich des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung aus Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG zum Tragen.
Könnte man so deuten, dass du nicht das Recht hast mit Infos von anderen Personen zu machen was du gerade möchtest.
Ich würde sagen du verletzt das Recht des Verfassers auf seine informationelle Selbstbestimmung.soweit er nicht die Rechte anderer Verletzt
Wie schon zum Start der Diskussion: Eine Weiterleitung ist in meinen Augen kritisch.
Würde auch heißen,wenn es beleidigungen per pn geben würde, dürfte man diese nicht an mods weiterleiten nach deiner Aussage nach zu urteilen.
Das weiterleiten ist auch schon kritisch. Für dieses Vorgehen würde ich aber die Verhältnismäßigkeit als gewahrt ansehen.
Mit anderen Worten: Für mich geben Gesetze keine klaren, eindeutigen Regeln vor nach welchen ich mich Verhalten kann.
Hier im Forum haben wir Moderatoren nunmal die Möglichkeit Regeln und Sanktionen zu verhängen. Ich bin der Meinung, dass du das akzeptieren solltest auch wenn es dir nicht gefällt.
stützt dich aber trotzdem auf das Briefgeheimnis,was kein geheimnis mehr istmweil ich der empfänger bin.Die Rechtsprechung ist mir egal.
wenn man das hier soweit auf die Spitze treibt und irgendwelche Gesetze zitiert sollte man sich diese vorher durchlesen...
vergl hier: Deutscher BundestagZitat
GG, Art 10:
(1) Das Briefgeheimnis sowie das Post- und Fernmeldegeheimnis sind unverletzlich.
(2) Beschränkungen dürfen nur auf Grund eines Gesetzes angeordnet werden. Dient die Beschränkung dem Schutze der freiheitlichen demokratischen Grundordnung oder des Bestandes oder der Sicherung des Bundes oder eines Landes, so kann das Gesetz bestimmen, daß sie dem Betroffenen nicht mitgeteilt wird und daß an die Stelle des Rechtsweges die Nachprüfung durch von der Volksvertretung bestellte Organe und Hilfsorgane tritt.
Also auch eine digitale Nachricht.Zitat
Tatgegenstand sind Schriftstücke. Ein Schriftstück ist jede durch Schrift verkörperte Gedankenerklärung
Derjenige der das Schriftstück verfasst entscheidet wer davon erfahren darf.Zitat
Täter kann jeder sein, der nicht zur Kenntnisnahme bestimmt wurde. Es handelt sich somit um ein negatives Sonderdelikt. Wer Kenntnis von einem Schriftstück nehmen darf, entscheidet in der Regel derjenige, der das Schriftstück verschlossen hat, also beispielsweise der Absender eines Briefes.
Öffnen könnte man als Eingabe des Passwortes zu seinem Nutzerprofil sein und das technische Mittel ist die Bereitstellung im öffentlichen Teil der Datenbank des Forums.Zitat
Tathandlung kann das Öffnen des Schriftstückes (Abs. 1 Nr. 1), das Kenntnisverschaffen durch technische Mittel
Der Empfänder darfs entscheiden?!Zitat
Die Handlung ist jedoch nur strafbar, wenn sie unbefugt erfolgt. Eine Befugnis kann sich z.B. aus der Organisation des Empfängers (Poststelle eines Unternehmens) ergeben, aus dem Sorgerecht der Eltern, aus gesetzlichen Vorschriften (z.B. im Strafvollzug) oder aus der Einwilligung des berechtigten Empfängers. Ein rechtlicher Betreuer ist nur dann befugt, wenn das Gericht das Anhalten und Öffnen der Post nach § 1896 Abs. 4 BGB gestattet hat.
Zitat von »Piece«
@Coheed: Selbst wenn es die Rechtsprechung vorsieht, dass ein Brief mit einem Geständnis an meine Freundin in der Zeitung veröffentlicht wird, weil meine Freundin das möchte, finde ich das nicht gut.
Zitat
Täter kann jeder sein, der nicht zur Kenntnisnahme bestimmt wurde. Es handelt sich somit um ein negatives Sonderdelikt. Wer Kenntnis von einem Schriftstück nehmen darf, entscheidet in der Regel derjenige, der das Schriftstück verschlossen hat, also beispielsweise der Absender eines Briefes.
Derjenige der das Schriftstück verfasst entscheidet wer davon erfahren darf.
Zitat
Tatgegenstand sind Schriftstücke. Ein Schriftstück ist jede durch Schrift verkörperte Gedankenerklärung
Also auch eine digitale Nachricht.
Zitat
Tatgegenstand sind Schriftstücke. Ein Schriftstück ist jede durch Schrift verkörperte Gedankenerklärung, z.B. Briefe oder Tagebücher. Gemäß Abs. 3 können ebenfalls Abbildungen wie Fotos Tatgegenstand sein.
Zitat
Täter kann jeder sein, der nicht zur Kenntnisnahme bestimmt wurde. Es handelt sich somit um ein negatives Sonderdelikt. Wer Kenntnis von einem Schriftstück nehmen darf, entscheidet in der Regel derjenige, der das Schriftstück verschlossen hat, also beispielsweise der Absender eines Briefes.
Derjenige der das Schriftstück verfasst entscheidet wer davon erfahren darf.
Achje ich rede mich noch um Kopf und Hals.
enn die Moderatoren sagen hier werden keine PN's veröffentlich dann ist es so.